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23Jan

Mehr Grün- und Freiflächen für Harburgs Binnenhafen

Zahlreiche Bauprojekte haben Harburgs Binnenhafen in den letzten Jahrzehnten verändert. Diese grundsätzlich sehr positive Entwicklung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gerade größere Bauprojekte sollten mit mehr Behutsamkeit als bisher angegangen werden, damit Harburgs Binnenhafen ein unverwechselbares Vorzeigequartier bleibt.

Denn das ursprüngliche Konzept einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit droht derzeit vollkommen aus dem Gleichgewicht zu geraten. Während künftig weiterhin viel neue Wohnbebauung realisiert werden soll, ist von Grün- und Freiflächen, die dem Sport, der Kultur und der Freizeit gewidmet sind, von offizieller Seite kaum die Rede.

Es gilt jedoch, den besonderen Charakter des Binnenhafens zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dabei darf vor allem die Aufenthaltsqualität für die dort wohnenden und arbeitenden Menschen nicht außer Acht gelassen werden.

Immer wieder haben auch etliche Mitglieder der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen moniert, dass Grün- und Freiflächen im Zuge der massiven Bebauung nicht hinreichend berücksichtigt würden. Gerade erst auf der Dezember-Sitzung der Begleitgruppe haben mehrere Teilnehmer ausdrücklich den Erhalt des so genannten „Wäldchens“, einer wilden Grünfläche nahe der Fischhalle gefordert.

Auch und vor allem für Kinder sind wilde Grünflächen, wie das Wäldchen am Kanalplatz wichtig, weil sie eine hohe Spielraumqualität aufweisen. Es gilt daher solche Flächen in einem Quartier mit stark wachsender Wohnbevölkerung auch langfristig zu erhalten, ggf. auch wilde Grünflächen neu entstehen zu lassen.

Der gesamte Bereich des Binnenhafens ist seit weit über 10 Jahren im sichtbaren Wandel. Das heute geltende Planrecht wurde großenteils schon vor längerer Zeit geschaffen. Neueste Entwicklungen wurden bei der Erstellung vieler Bebauungspläne damals noch nicht abgesehen, der steigende Bedarf an Grün- und Freiflächen nicht hinreichend erkannt.

Die im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung verfehlte seinerzeit mangels Teilnahme interessierter Menschen oft ihren Zweck, da der Binnenhafen damals eben noch eher als Randlage wahrgenommen wurde, auch deshalb, weil kaum jemand dort wohnte.

Es gilt daher auszuloten, wo und in welchem Umfang eine Änderung vorhandenen Planrechts gerade auch im Hinblick auf eine attraktivere Freiflächenplanung angezeigt ist. Dazu haben wir eine Anfrage an die Bezirksverwaltung eingebracht, der in Kürze ein entsprechender Antrag folgen wird.

Verfasst am 23.01.2019 um 18:53 Uhr von .
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