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Justiz stärken

Ein leistungsfähiges und unabhängiges Justizwesen ist für den liberalen Rechtsstaat, einen starken Wirtschaftsstandort Hamburg sowie für die Verwirklichung sozialer Teilhaberechte unverzichtbar. Die Verfahrensdauer in vielen Gerichtszweigen ist zu lang. In Fällen, in denen das wirtschaftliche Überleben eines Verfahrensbeteiligten vom Ausgang des Prozesses abhängt, grenzt dies an Rechtsschutzverweigerung. Besonders die lange Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten und bei den Sozialgerichten ist problematisch. So dauerten im Jahre 2013 Klageverfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht im Schnitt etwa 18 Monate.

Die Verfahrensdauer von Klagen vor dem Sozialgericht betrug 2013 durchschnittlich 16,2 Monate, vor dem Landessozialgericht in Berufungsverfahren sogar 18, 7 Monate. Selbst Eilverfahren dauern durchschnittlich einen Monat.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer gibt dabei jedoch längst nicht die tatsächliche Verfahrensdauer wieder. Gerade wenn es um Leistungen zum Lebensunterhalt gestritten wird, dauern die Klageverfahren oft deutlich länger als 2 Jahre, nicht selten sogar 3 Jahre.

Auch die Dauer von Ermittlungs- und Strafverfahren ist nicht akzeptabel.

Ich fordere:

• dass Strafen, um pädagogisch wirksam sein zu können, zeitnah ausgesprochen werden. Staatsanwaltschaft und Strafgerichte müssen dafür
personell besser als bisher aufgestellt sein.
• dass Opfer von Verbrechen im Mittelpunkt von Strafverfahren stehen. Die gesetzlich vorgesehenen Rechte der Opfer müssen von den Hamburger
Strafverfolgungsbehörden ausgeschöpft werden.
• die Verfahrensdauer bei den Gerichten, insbesondere den Sozialgerichten deutlich zu reduzieren. Dazu ist die Einstellung zusätzlicher
Richter erforderlich.
• die Einführung eines wirkungsvolleren Sanktionssystems im Jugendstrafvollzug (14- bis 18-jährige, im Ausnahmefall bis 21-jährige} Dem
jugendlichen Straftäter muss frühzeitig bewusst gemacht werden, dass er sein Verhalten ändern und den gesellschaftlichen Regeln anpassen
muss.
• einen sicheren und modernen Strafvollzug, der die Gefangenen auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet. Qualifikation durch Bildung
ist das beste Mittel, um später nicht wieder kriminell zu werden.
• die Ausstellung von Beratungshilfescheine durch die Amtsgerichte –wie in vielen Bundesländern üblich- zu ermöglichen, damit auch Menschen
mit einem sehr niedrigen Einkommen, sich eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl leisten können. Die vorhandene
Öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) ist teilweise überlastet und reicht für einen gleichberechtigten Zugang zum Recht oft nicht aus.