Weiter zum Inhalt
Allgemein » Ärztliche Versorgung im Süderelberaum sicherstellen- Möglichkeiten zusätzlichen ärztlichen Personals ausschöpfen
09Mrz

Ärztliche Versorgung im Süderelberaum sicherstellen- Möglichkeiten zusätzlichen ärztlichen Personals ausschöpfen

Die ärztliche Versorgung im Süderelberaum ist seit längerem angespannt. Viele Menschen klagen bereits heute darüber, dass Termine bei Fachärzten nur mit langen zeitlichem Vorlauf zu bekommen sind. Auch die allgemeinmedizinischen Arztpraxen sind gut ausgelastet.

Durch den Zuzug von Flüchtlingen hat sich die angespannte Situation noch verschärft. Flüchtlingsunterkünfte am Aschenland I mit etwa 450 Menschen, am Geutensweg mit etwa 350 Menschen und an der Cuxhavener Straße mit etwa 200 Menschen sind bereits heute Realität. In naher Zukunft sollen weitere bis zu 1500 Flüchtlinge in Neugraben am Aschenland wohnen. In dieser Situation sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu optimieren. Es ist zu befürchten, dass infolge massiven Zuzugs von Flüchtlingen in Zukunft erst recht zu wenige Ärzte zur Verfügung stehen.

Da Wege über die Kassenärztliche Vereinigung bereits in der Vergangenheit kaum gefunden werden konnten, müssen jetzt unkonventionelle Wege der Gesundheitsversorgung erwogen werden. So sollte geprüft werden, inwieweit der grundsätzlich für Gesundheitsprävention zuständige Öffentliche Gesundheitsdienst ausnahmsweise ärztliches Personal für die Versorgung der Flüchtlinge im Rahmen eines Sonderrechts oder aufgrund des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes bereitstellen könnte. Eine Möglichkeit wäre, angestellte Ärzte vor Ort zu beschäftigen. Als bestehende gesetzliche Grundlage kommt § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg in Betracht. Dort heißt es: „1. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet im Zusammenwirken mit den vorrangig zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung Verpflichteten neben Angeboten der Vorsorge und der Verhütung von Krankheiten auch Möglichkeiten zur Heilung, Linderung oder Besserung von Krankheitsbeschwerden an, wenn und soweit dies nicht durch andere an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten gewährleistet ist. 2 Hierzu schließt der Öffentliche Gesundheitsdienst Vereinbarungen mit den Kosten- und Leistungsträgern.“

Wir als Neue Liberale Fraktion haben einen Antrag an die Bezirksversammlung Harburg gestellt, der gestern einstimmig im Hauptausschuss beschlossen wurde.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wurde aufgefordert sowohl von den zuständigen Fachbehörde(n) als auch vom Bezirksamt Harburg prüfen zu lassen, ob und inwieweit zusätzliches ärztliches Personal über den Öffentlichen Gesundheitsdienst für die Versorgung von Flüchtlingen im Bezirksamtsbereich Harburg- insbesondere in Neugraben-Fischbek- zur Verfügung gestellt werden könnte.

Es bleibt zu hoffen, dass der hier aufgezeigte alternative Weg der Gesundheitsversorgung zur Lösung der Probleme genutzt wird.

Verfasst am 09.03.2016 um 20:40 Uhr von .
Bislang wurde kein Kommentar hinterlassen. Du kannst hier einen Kommtenar schreiben.
Kommentar-Feed des Artikels. Du kannst den Artikel auch auf Twitter oder Facebook posten.