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25Jan

Keine vorschnellen Baumfällungen am Sinstorfer Kirchweg und Leuchtkäferweg

Zwei Grundstücke am Sinstorfer Kirchweg und am Leuchtkäferweg sollen nach dem Willen der Fachbehörde jeweils als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden.

Bei beiden Grundstücken handelt es sich um Teile eines Landschaftsschutzgebietes. Auf beiden Arealen befindet sich älterer Baumbestand.

Auf den Grundstücken ist die Errichtung von insgesamt jeweils 18 zweigeschossigen Wohnmodulbauten vorgesehen. Bauanträge sind noch nicht gestellt. Eine Umsetzung der Vorhaben ist erst im Laufe des Jahres 2016 geplant.

Gleichwohl will die Fachbehörde noch im Februar 2016 mit dem Fällen von Bäumen auf den jeweiligen Arealen beginnen. Da ab 01.März wegen des Beginns der Brutsaison der Vögel ein Fällen von Bäumen grundsätzlich untersagt ist, müssten die Rodungsarbeiten bereits Monate vor Baubeginn vorgenommen werden, so die Fachbehörde.

Ein solches Vorgehen ist vorschnell. Unnötige Baumfällungen sind zu befürchten, da die Anordnung und Ausrichtung der Gebäude auf beiden Arealen derzeit noch ungeklärt ist.

Für die Erschließung des Areals am Leuchtkäferweg werden derzeit noch zwei Varianten geprüft. Dabei handelt es sich zum einen um einen Ausbau des Leuchtkäferwegs, zum anderen um eine Erschließung über den Rüterskamp. Welche der Varianten gewählt werden, ist noch offen. Die Anhörung hat ergeben, dass Baumfällungen vor allem dann erforderlich wären, wenn die Erschließung über den Rüterskamp erfolgt.

Am Sinstofer Kirchweg ist zudem der Baumbestand angeblich besonders hochwertig. Da hier außerdem der Bau einer Lärmschutzwand in Frage steht, wäre auch insoweit unklar, welche baumbestandenen Teilflächen genau benötig werden. Ein vorzeitiger Kahlschlag, der ggf. völlig unnötig ist, sollte jedenfalls vermieden werden. Notfalls wäre das Ende der Brutsaison abzuwarten.

Vor diesem Hintergrund haben wir als neue Liberale Fraktion beantragt, dass auf Baumfällungen im Zusammenhang mit den geplanten Flüchtlingsunterbringungen am Leuchtkäferweg und am Sinstorfer Kirchweg so lange verzichtet wird, bis feststeht, welche Baumfällungen tatsächlich notwendig sind, um die Vorhaben zu realisieren. Im Zweifelsfalle ist bis zum Ende der Vogelbrutsaison zu warten. Entsprechende Fällgenehmigungen sind abzulehnen, so lange keine entsprechenden Bauanträge gestellt sind.

Verfasst am 25.01.2016 um 11:00 Uhr von .
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