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29Okt.

Flüchtlingspolitik mit Hilfe des Polizeirechts muss Ausnahme bleiben – Bürger vor Ort in Entscheidungen einbinden

Die Neuen Liberalen sind sich der dringenden Notwendigkeit bewusst, dass Hamburg in kurzer Zeit viele Einrichtungsplätze für Flüchtlinge schaffen muss, um den Flüchtlingsströmen gerecht zu werden. Es ist unsere rechtliche und vor allem auch moralische Verantwortung, in Not geratene Menschen bei uns aufzunehmen.

Gleichwohl müssen wir auch und gerade im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung auf die konsequente Einhaltung rechtstaatlicher Verfahren bestehen. Die in letzter Zeit zur Regel gewordene Anwendung des Polizeirechtes bei der Flüchtlingsunterbringung lehnen wir ab.

Die Feststellung des Senats, in Hamburg dürfe derzeit im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung stets – ohne einen Einzelfall zu betrachten- Polizeirecht angewendet werden, ist rechtlich fragwürdig. Die neueste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt unsere Auffassung, dass es im Grundsatz dabei bleiben muss, sowohl die unmittelbar als Nachbarn betroffenen Bürger als auch die jeweilige Bezirksversammlung vorher anzuhören.

Im jüngst entschiedenen Fall geht es um eine Flüchtlingsunterkunft für 700 Menschen in Hamburgs Norden, in Klein Borstel, wo die Bauarbeiten vorerst eingestellt werden müssen. Wenngleich jeder Einzelfall für sich zu betrachten ist (hier ist im gültigen Bebauungsplan eine „friedhofsbezogene oder gärtnerische Nutzung vorgesehen) so macht diese Entscheidung einmal mehr deutlich, dass Bürgerbeteiligung trotz Eile für die Akzeptanz im Stadtteil wichtig ist.

Was in Klein Borstel gilt, wird auch in Harburg und aktuell in Neugraben nicht unbeachtet bleiben können. Denn hier sollen noch viel mehr Flüchtlinge an einem Orte untergebracht werden. Wir fordern daher mit den Menschen in den Stadtteilen intensiv in Kontakt zu treten, bevor Tatsachen geschaffen werden.

Verfasst am 29.10.2015 um 15:31 Uhr von .
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